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Sebastian Wenzel ist freier Journalist. |
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Kassenschlager
Fachartikel | gastronomie & hotellerie | Ausgabe: 06/2008 | zurück zur Artikel-Übersicht Musik ist für viele Betriebsinhaber ein teures Vergnügen. Besonders ärgerlich: steigende GEMA-Gebühren. Doch es ist möglich, diese durch die richtigen Investitionen zu senken. Richard Strauß ist schuld daran, dass viele Gastronomen sich heute aufregen. Der berühmte Komponist gründete 1903 die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer. Daraus wurde über Umwege eine der mächtigsten Verwertungsgesellschaften der Welt, die »Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte«, kurz GEMA. Sie schützt die Interessen von Komponisten, Textdichtern sowie Musikverlegern und nervt Hotel- und Restaurantbesitzer. Etwa 850 Millionen Euro kassierte sie 2007. Von den Einnahmen deckt die Organisation ihre Personal- und Verwaltungskosten. Den Rest - im vergangenen Jahr waren das ungefähr 730 Millionen Euro - schüttet sie an ihre Mitglieder aus. Gewinne darf sie nicht erzielen. Rechtliche Grundlage dafür ist zum einen ihre Satzung sowie das Urheberrechtsgesetz. Darin steht, dass jeder Kreative bestimmen kann, wer sein Werk wie verwenden darf, z. B. indem er die Nutzung mit Gebühren belegt. Weil es ziemlich aufwändig wäre, wenn jeder Komponist seine Lizenzgebühren selbst eintriebe, gibt es die GEMA. Sie ist das gemeinsame Inkassounternehmen der Musikschaffenden und kassiert Geld für ihre über 60 000 Mitglieder. Aus den gleichen Gründen haben sich auf der anderen Seite die Nutzer zur »Bundesvereinigung der Musikveranstalter« (BVMV) zusammengeschlossen. Als einer der größten Vertreter von Musiknutzern gehört auch der DEHOGA zum BVMV. Auf Grund eines bestehenden Rahmenvertrages erhalten Mitglieder einen Rabatt von 20 Prozent auf alle GEMA-Gebühren. Übrigens: Drei weitere Verwertungsgesellschaften haben der GEMA das Inkassomandat übertragen: Erstens die »Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten« (GVL). Sie vertritt Sänger, Tänzer sowie CD-Firmen. Zweitens die »VG Wort«, die die Interessen von Schriftstellern, Übersetzern, Journalisten und Drehbuchautoren wahrt, wenn deren Werke im Radio oder Fernsehen verwendet werden. Drittens die »Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehwerken« (ZWF), ein Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften aus dem Filmbereich. Keine GEMA, keine Schlager Trotz der DEHOGA-Rabatte ist der Frust bei Gastronomen und Hoteliers hoch. Viele fühlen sich »abgezockt«. Das sieht die GEMA natürlich anders. "Zurzeit werden die Gebühren jährlich um 1,25 Prozent erhöht - damit liegen wir sogar unter der Inflationsrate", sagt die Pressesprecherin Isabel Palmtag. Maria Hansen ist aber auch das zu viel. Sie betreibt eine kleine Vereinsgaststätte mit 40 Plätzen in Enkenbach. "Ich zahle keine GEMA-Gebühren. Da die Musik bei uns nur im Hintergrund läuft, verzichten wir darauf, bekannte Lieder zu spielen. Unseren Gästen gefällt die Atmosphäre trotzdem." Hansen darf »Hey Jude« von den Beatles oder »99 Luftballons« von Nena nicht in den CD-Player schieben, denn die Songs sind gebührenpflichtig. Genauso wie die meisten anderen berühmten Melodien. Wer Geld sparen will, darf nur GEMA-freie Musik spielen. Die ist vergleichbar mit Wein. Es gibt Flaschen für weniger als zwei Euro oder für mehr als 200 Euro. Die Winzer verkaufen schlechte, mittelmäßige, gute und perfekte Weine. Genauso ist es mit GEMA-freie Musik. Es gibt billige und teure sowie grausame oder virtuose Lieder. Einige Anbieter offerieren Kompositionen von untalentierten Nachwuchskünstlern, eingespielt auf einem Keyboard. Andere Unternehmen besitzen eigene Tonstudios und arbeiten mit gut ausgebildeten Musikern. Tipp: Wer GEMA-freie CDs kaufen möchte, sollte diese vorher anhören. Auf den Internetseiten der meisten Anbieter ist das problemlos möglich. Egal, welche Qualität die Lieder haben: Jeder Gastronom, der in seinem Betrieb nur GEMA-freie Alben nutzt, muss dies beweisen können. Das geschieht durch Freistellungszertifikate. Darin bestätigt der Künstler, dass keine GEMA-Gebühren für seine Werke fällig sind. "Wenn dieser Nachweis erbracht wurde, werden sich die Kundenberater im Außendienst bei ihren regelmäßigen Besuchen oder gegebenenfalls auch gezielt davon überzeugen, ob wirklich kein für die GEMA geschütztes Repertoire wiedergegeben wird", sagt Palmtag. Original Musik von Strauss könnten Gastronomen übrigens jetzt auch wieder spielen. Der ist seit mehr als 70 Jahren tot und damit sind keine Lizenzgebühren mehr an ihn oder seine Nachfahren fällig. An das Orchester, das sein Werk anstimmt dagegen eventuell schon.
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